
Bosshard Personal
Ihre Personalvermittlung
Unsere Expertise erstreckt sich auf die Personalvermittlung in den Sektoren Bau, Industrie und kaufmännische Berufe. Wir bieten für jede Anforderung die passende Lösung!




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Rascher Zugang zu neuen Mitarbeitern
In der Regel besetzen wir kurzfristige Aufträge innerhalb von nur vier Stunden oder weniger. Haben Sie einen besonders dringenden Bedarf? Dank unserer strategischen Personalreserve können wir diesen noch schneller erfüllen.
Suchen Sie qualifizierte Mitarbeiter für Festanstellungen oder temporäre Projekte? Oder benötigen Sie Führungskräfte und Spezialisten für Ihr Managementteam?
Bei Bosshard Personal erhalten Sie professionelle Beratung, Zugang zu einem breiten Pool potenzieller Mitarbeiter und maßgeschneiderte Lösungen.
Ihre Personalanfrage wird von Bosshard Personal zügig und effizient bearbeitet. Sobald Sie das Formular mit allen erforderlichen Informationen eingereicht haben, erhalten Sie von uns umgehend telefonisches Feedback.
Wir identifizieren die perfekten Mitarbeiter für Ihre Anforderungen. Für dringende Fälle, zögern Sie nicht, uns unverbindlich anzurufen
Wir bieten eine Vielzahl an Personal an.






Über uns
Die Nachfrage nach Fachkräften im Handwerk ist immens.

In der Personalbranche herrscht ein Mangel an erfahrenen Fachkräften. Dies führt nicht nur zu einer erhöhten Arbeitsbelastung für das festangestellte Personal, sondern birgt auch potenzielle Risiken für Unternehmen.
Die Lösung liegt in der Personalvermittlung durch ein Zeitarbeitsunternehmen. Doch wie steht es um die Kompetenz der neuen Mitarbeiter?
Bei Bosshard Personal haben wir uns auf die Vermittlung von Fachkräften im Handwerkswesen spezialisiert. Unsere Kandidaten sind bestens ausgebildete Fachleute mit sofortiger Einsatzbereitschaft. Unsere Temporärarbeitskräfte unterstützen natürlich bei der Vermittlung – ihre langjährige Erfahrung ermöglicht es ihnen, den idealen Bewerber für die offene Stelle zu identifizieren
Temporärbüro wechseln
Jetzt ganz einfach das Temporärbüro wechseln
Kann ich meinen Personaldienstleister wechseln?
Diese Frage beschäftigt nahezu jeden Unternehmer und Arbeitnehmer.
Der Wechsel Ihres Personaldienstleisters basiert auf klaren gesetzlichen Vorgaben, die zu beachten sind.
Die Entscheidung für eine temporäre Anstellung liegt in Ihrer freien Wahl.
Gemäß dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) Artikel 19 Absatz 5B haben Sie das Recht, jederzeit Ihre Vermittlungsagentur zu wechseln. Dabei ist es entscheidend, die gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen einzuhalten. Beachten Sie, dass die Einsatzfirma gemäß AVG Artikel 22 Absatz 3 nicht an den Personaldienstleister gebunden ist.
Wenn Sie sich jetzt bei uns melden, unterstützen wir Sie gerne bei Ihrem Wechsel.
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Warum wir
Über jeden einzelnen unserer Auszeichnungen sind wir stolz
044 515 99 02
Peter Bosshard AG
8001 Zürich
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